Ablauf

"Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen."

Aristoteles

In meiner Praxis kann ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler:innen ab 18 Jahren behandeln.

Zu Beginn finden sogenannte probatorische Sitzungen statt. In diesen Terminen betrachten wir Ihr Anliegen genauer und prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie der passende Weg ist, um Ihre Ziele zu erreichen. Außerdem geht es darum, zu erleben, ob eine vertrauensvolle und angenehme Arbeitsatmosphäre entsteht – eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wenn wir gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, kann anschließend die Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle beantragt werden. Nach der Bewilligung können wir mit der Behandlung beginnen.

Für die Vereinbarung eines ersten Termins oder bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Kosten

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen nach entsprechender Antragsstellung die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.
Da die Erstattungsmodalitäten je nach Versicherung unterschiedlich sind, empfehle ich Ihnen, bereits vor dem Erstgespräch Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen für die „ambulante Verhaltenstherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin“.

Nach der Klärung können Sie gerne ein Erstgespräch mit mir vereinbaren. Bringen Sie zu diesem Termin – sofern vorhanden – die erforderlichen Unterlagen Ihrer Versicherung für die Antragsstellung mit. Diese fülle ich gemeinsam mit Ihnen aus, damit Ihre Krankenkasse die Kosten erstatten kann.

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich können Sie die psychotherapeutische Behandlung auch selbst finanzieren.
In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten gegenüber der Krankenversicherung, und Ihre Daten bleiben vollständig vertraulich.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und wird monatlich in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch bereits kostenpflichtig ist.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Behandlung im Kostenerstattungsverfahren.
Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und Abläufe.
Sollte Ihre Krankenkasse dem Verfahren zustimmen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.